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Anlüsse

STANDORTBESTIMMUNG DEUTSCH

Ziel

  • Ziel ist das Überprüfen von angemessenen Kenntnissen der deutschen Sprache.
  • Die Sprache verschafft den Ausländerinnen und Ausländern den Zugang zur Gesellschaft und ist Voraussetzung für die Ausübung der politischen Rechte.

 

Inhalt

  • schriftliche Standortbestimmung Deutsch
    Überprüfen der Fertigkeiten: Lesen, Hören, Schreiben, Lesen (75 Minuten),
  • mündliche Standortbestimmung Deutsch
    Überprüfen der Fertigkeit: Sprechen (15 Minuten und 10 Minuten Vorbereitung:
  • Die Überprüfung erfolgt mit situativen, kommunikativen und handlungsorientierten Tests im sprachlichen Referenzrahmen „Wohnen, leben und arbeiten in der Schweiz“ (Bezug zum Alltag, Bezug zur Arbeitswelt und Beruf, Bezug zur Teilnahme am öffentlichen Leben).

 

Anforderungen 

  • Die Standortbestimmung Deutsch orientiert sich am europäischen Referenzrahmen und den darauf beruhenden Qualitätsstandards.
  • Niveau der Standortbestimmung in den Teilbereichen
    • Hören             B1.1
    • Lesen             A2.2
    • Schreiben       A2.1
    • Sprechen       B1.1
  • Die Standortbestimmung Deutsch schriftlich und mündlich gilt als bestanden, wenn beide Teile – schriftlich als auch mündlich – erfolgreich abgeschlossen werden und wenn 60% der möglichen Punktezahl erreicht wird.

 

Auswertungen

  • Die Ergebnisse jedes Kandidaten werden in einem individuellen Kompetenzprofil detailliert festgehalten.

   

Befreiung von Standortbestimmung Deutsch

 

Von der Standortbestimmung Deutsch sind in der Regel befreit:

  • Personen mit deutscher Muttersprache
  • Personen, die in der Schweiz geboren sind und mindestens fünf Jahre die Volksschule besucht haben
  • Personen, die nicht in der Schweiz geboren sind, aber noch nicht 16 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre die Volksschule besucht haben
  • Personen, die nicht in der Schweiz geboren sind, aber zwischen 16 und 25 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre die Volksschule besucht haben
  •  Personen, die in der Schweiz eine Ausbildung (Berufslehre, Mittelschule, Berufsmittelschule usw.) oder ein Studium abgeschlossen haben
  • Personen, die ein Deutschdiplom Niveau B1 oder höher vorlegen können. Ein Attest über den Kursbesuch genügt nicht.

Ziel

  • Ziel ist das Überprüfen von angemessenen Kenntnissen der deutschen Sprache.
  • Die Sprache verschafft den Ausländerinnen und Ausländern den Zugang zur Gesellschaft und ist Voraussetzung für die Ausübung der politischen Rechte.

 

Inhalt

  • schriftliche Standortbestimmung Deutsch
    Überprüfen der Fertigkeiten: Lesen, Hören, Schreiben, Lesen (75 Minuten),
  • mündliche Standortbestimmung Deutsch
    Überprüfen der Fertigkeit: Sprechen (15 Minuten und 10 Minuten Vorbereitung:
  • Die Überprüfung erfolgt mit situativen, kommunikativen und handlungsorientierten Tests im sprachlichen Referenzrahmen „Wohnen, leben und arbeiten in der Schweiz“ (Bezug zum Alltag, Bezug zur Arbeitswelt und Beruf, Bezug zur Teilnahme am öffentlichen Leben).

 

Anforderungen 

  • Die Standortbestimmung Deutsch orientiert sich am europäischen Referenzrahmen und den darauf beruhenden Qualitätsstandards.
  • Niveau der Standortbestimmung in den Teilbereichen
    • Hören             B1.1
    • Lesen             A2.2
    • Schreiben       A2.1
    • Sprechen       B1.1
  • Die Standortbestimmung Deutsch schriftlich und mündlich gilt als bestanden, wenn beide Teile – schriftlich als auch mündlich – erfolgreich abgeschlossen werden und wenn 60% der möglichen Punktezahl erreicht wird.

 

Auswertungen

  • Die Ergebnisse jedes Kandidaten werden in einem individuellen Kompetenzprofil detailliert festgehalten.

   

Befreiung von Standortbestimmung Deutsch

 

Von der Standortbestimmung Deutsch sind in der Regel befreit:

  • Personen mit deutscher Muttersprache
  • Personen, die in der Schweiz geboren sind und mindestens fünf Jahre die Volksschule besucht haben
  • Personen, die nicht in der Schweiz geboren sind, aber noch nicht 16 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre die Volksschule besucht haben
  • Personen, die nicht in der Schweiz geboren sind, aber zwischen 16 und 25 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre die Volksschule besucht haben
  •  Personen, die in der Schweiz eine Ausbildung (Berufslehre, Mittelschule, Berufsmittelschule usw.) oder ein Studium abgeschlossen haben
  • Personen, die ein Deutschdiplom Niveau B1 oder höher vorlegen können. Ein Attest über den Kursbesuch genügt nicht.